Die Prüfung alternativer Hypothesen in der Praxis der Glaubhaftigkeitsbegutachtung
Zusammenfassung: Sachverständigengutachten zur Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen beruhen auf der qualitativen Interpretation und Evaluation von Daten und sind damit potenziell anfällig für kognitive Verzerrungen. Vor diesem Hintergrund legte der Bundesgerichtshof 1999 Mindeststandards fest, die unter anderem das hypothesengeleitete, falsifizierende Prüfen alternativer Hypothesen vorsehen. Ziel der vorliegenden Studie war es, zu untersuchen, wie dieses Vorgehen in der Praxis umgesetzt wird, wie Sachverständige kognitive Verzerrungen einschätzen und welche Verbesserungsbedarfe sie sehen. Hierzu wurden qualitative Experteninterviews mit zehn erfahrenen Sachverständigen für Glaubhaftigkeitsgutachten im deutschen Strafrecht geführt. Die Ergebnisse zeigen ein vorhandenes Bewusstsein für die Problematik kognitiver Verzerrungen sowie die Anwendung zusätzlicher, sinnvoller Debiasing-Strategien. Gleichzeitig bestätigten die Sachverständigen die grundsätzliche Angemessenheit und Alternativlosigkeit der alternativen Hypothesenprüfung. Die geäußerte Kritik an Begrifflichkeiten und der Kommunikation der Methodik gegenüber Betroffenen wurde jedoch teilweise gestützt. Schlussfolgernd sollten methodische Änderungen evidenzbasiert erfolgen und die Perspektive der praktizierenden Sachverständigen systematisch einbeziehen.